Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Und das nicht erst seit gestern. Man beobachtet seit deraumer Zeit, dass die reichen Bewohner dieses Landes immer reicher werden, die armen immer ärmer. Ganz am unteren Ende findet man die Bürger, die ihre Wohnung verloren haben und auf der Strasse leben, und damit von einem menschenwürdigen Dasein nur noch träumen können.
Wie kommt es, dass die Reichsten ungestört vielen Mitbürgern ein Leben in Menschenwürde verweigern? Wieso ertragen Staat und Gesellschaft ein solches Armutszeugnis, eine solche Schande?
Sicher gibt es viele Hilfsangebote. Aber ist eine Übernachtung in einer Sammelunterkunft, in der man befürchten muss, am nächsten Morgen keine Schuhe mehr zu haben, menschenwürdig? All diese samaritären Hilfen lindern die akute Not der Betroffenen, aber sie verhelfen ihnen nicht zu einem menschenwürdigen Dasein.
Auch Hilfs- und Präventionsprogamme von Politik und Verbänden sind vorhanden und sie sind wichtig. Aber offenbar reichen sie nicht aus, um den Armen und Ärmsten nachhaltig zu helfen.
Nur die Gesellschaft kann dafür sorgen, dass keines ihrer Mitglieder ausgegrenzt wird. Zur Gesellschaft gehören nicht nur helfende Menschen, tatkräftige Vereine und Verbände, sondern auch die gewählten Vertreter, die mit ihrer Macht auch eine Fürsorgepflicht erworben haben. Sie sind aufgerufen die Rahmenbedingungen zu schaffen und die Mittel bereitzustellen, um den Ärmsten der Gesellschaft zu ermöglichen, vom Almosenempfänger zum eigenverantwortlichen, menschenwürdigen Leben zurückzufinden.
Solange nicht erkennbar wird, dass durch die Arbeit der Volksvertreter in Bund, Ländern und Kommunen, dass trotz aller Bemühungen die Zahl der Obdachlosen rückläufig ist und in absehbarer Zeit verschwindet, müssen diese Volksvertreter sich den Vorwurf gefallen lassen, den Artikel 1 des Grundgesetzes zu missachten.
Obdachlos
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